Gewerbetreibender oder Freiberufler
Ja, ab 2027.
bis 540 €
Das ist die eigentliche Neuerung. Bisher waren Sie bei Riester außen vor, ab 2027 gehören Sie dazu, wenn diese drei Dinge zusammenkommen.
- Sie haben Einkünfte aus Gewerbe oder aus freiberuflicher Arbeit, als Handwerker, Händler, Arzt, Anwalt oder Architekt zum Beispiel.
- Sie sind noch keine 67.
- Sie geben für das Jahr eine Steuererklärung ab.
Mit 150 € im Monat ist die Grundzulage von 540 € im Jahr voll. Die Zulage gibt es erst, wenn Ihre Steuererklärung für das Jahr abgegeben ist. Haben Sie schon einen Riester-Vertrag von vor 2027, gilt für ihn das neue Recht erst nach einem Wechsel, mehr dazu unten bei den Fragen.