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Ratgeber · Kinderzulage ab 1. Januar 2027

„Lohnt sich das mit Kindern überhaupt?“

Mit Kindern legt der Staat oft mehr drauf, als Sie selbst einzahlen.

In einem neuen Vertrag ab 2027, oder wenn Sie Ihren Riester-Vertrag in die neue Förderung holen, gibt es für jedes Kind mit Kindergeld bis zu 300 € im Jahr. Voll ist diese Zulage schon bei 25 € im Monat. Mit einem Kind zahlt der Staat bis 43 € Monatsbeitrag mehr als Sie, mit zwei Kindern bis 76 €.

Stand Oktober 2026 · nächste Prüfung Januar 2027 · Gesetzestext im Wortlaut

Christian Kämpf

rechnet es mit Ihren Kindern durch.

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„Und wie ist das bei uns?“

Stellen Sie Ihren Beitrag ein. Dann sehen Sie, wer mehr zahlt.

Blau ist Ihr Teil, gelb der Teil vom Staat. Die gelbe Fläche am Regler zeigt, bis wohin der Staat vorne liegt.

Kinder mit Kindergeld 1
Sie zahlen im Jahr
300 €
Der Staat legt dazu
450 €

Sie zahlen 300 € im Jahr ein. Der Staat legt 450 € dazu, das sind 150 € mehr als Ihr eigener Teil.

Mit einem Kind zahlt der Staat mehr als Sie, solange Sie zwischen 10 und 43 € im Monat einzahlen. Das ist die gelbe Fläche am Regler.

Gerechnet ist die gesetzliche Grund- und Kinderzulage ab 2027, ohne Steuervorteil. Voraussetzung ist, dass Sie förderberechtigt sind und die Kinderzulage für das Kind bei Ihnen landet. Bei welchem Elternteil, steht weiter unten. Sind Sie zu Beginn des Jahres noch unter 25, kommen einmalig 200 € dazu, die rechnet der Rechner nicht mit. Gerechnet wird nur hier in Ihrem Browser.

„Ab wann zahle ich mehr als der Staat?“

Bis zu diesem Monatsbeitrag legt der Staat mehr drauf als Sie.

Mit einem Kind
43 €Bei 25 € im Monat kommen auf Ihre 300 € im Jahr 450 € vom Staat.
Mit zwei Kindern
76 €Bei 25 € im Monat sind es 750 € vom Staat auf Ihre 300 €.
Mit drei Kindern
109 €Bei 50 € im Monat sind es 1.140 € vom Staat auf Ihre 600 €.
Mit vier Kindern
143 €Bei 100 € im Monat sind es 1.590 € vom Staat auf Ihre 1.200 €.

Darüber zahlen Sie mehr als der Staat. Die Zulage wächst trotzdem weiter, bis 150 € im Monat. Unter 10 € im Monat gibt es gar nichts.

„Wo ist der Haken?“

Vier Regeln entscheiden, ob die Kinderzulage bei Ihnen ankommt.

Voll ist die Kinderzulage schon bei 25 € im Monat.

Je Kind legt der Staat auf jeden Euro, den Sie einzahlen, einen Euro drauf, bis 300 € im Jahr. Mehr Kinderzulage gibt es auch bei höheren Beiträgen nicht.

120 €

So viel zahlen Sie mindestens im Jahr.

Das sind 10 € im Monat aus Ihrer eigenen Tasche. Darunter gibt es weder Grund- noch Kinderzulage.

Für das Kind muss Kindergeld festgesetzt sein.

Es zählt nicht, wie alt Ihr Kind ist, sondern ob die Familienkasse für das Kind Kindergeld festgesetzt hat. Fällt das Kindergeld weg, zum Beispiel nach Ausbildung oder Studium, gibt es für dieses Kind auch keine Kinderzulage mehr.

Sie geht an einen Elternteil.

Je Kind bekommt nur ein Elternteil die Kinderzulage. Wer das ist, ändert sich 2028. Das steht gleich darunter.

„Für jedes Kind, für das gegenüber dem Zulageberechtigten Kindergeld festgesetzt wird, beträgt die Kinderzulage jährlich 100 Prozent der im Beitragsjahr bis zu einer Höhe von 1.800 Euro geleisteten Altersvorsorgebeiträge (§ 82); die Kinderzulage beträgt jedoch höchstens 300 Euro pro Kind.“

„Die Grundzulage nach § 84 Satz 1 und 2 sowie die Kinderzulage nach § 85 werden ab dem Beitragsjahr 2027 nur gewährt, wenn der Zulageberechtigte einen Mindesteigenbeitrag von 120 Euro leistet.“

§ 85 Absatz 1 Satz 1 und § 86 Einkommensteuergesetz in der Fassung ab 1. Januar 2027, geändert durch das Altersvorsorgereformgesetz vom 26. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 156), Wortlaut von Artikel 2

Übersetzt heißt das, jeder Euro, den Sie selbst einzahlen, bringt je Kind einen Euro Zulage, bis 300 € im Jahr. Und das nur, wenn von Ihnen mindestens 120 € im Jahr kommen.

„Wer von uns beiden bekommt sie?“

2027 und 2028 gelten dafür verschiedene Regeln.

2027

Verheiratet als Mutter und Vater? Dann geht sie an die Mutter.

Das gilt, wenn Sie nicht dauernd getrennt leben und in der EU oder im EWR wohnen. Stellen Sie beide gemeinsam einen Antrag, geht sie an den Vater. Sind Sie zwei Mütter oder zwei Väter und verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft, bekommt sie, wer das Kindergeld bekommt, auf Antrag beider der andere.

Sind Sie nicht verheiratet oder leben dauernd getrennt, bekommt sie der Elternteil, der das Kindergeld bekommt. Wechselt das Kindergeld im Lauf des Jahres, zählt, wer es für den ersten Monat im Jahr bekommen hat.

2028

Ab 2028 folgt sie dem Kindergeld.

Bei verheirateten Eltern, die nicht dauernd getrennt leben und in der EU oder im EWR wohnen, bekommt sie dann der Elternteil, der das Kindergeld bekommt. Erklären Sie beide übereinstimmend etwas anderes, geht sie an den anderen. Diese Erklärung geben Sie beim Anbieter des anderen Elternteils ab, und für ein abgelaufenes Jahr können Sie sie nicht mehr zurücknehmen.

Wechselt das Kindergeld im Lauf des Jahres, zählt ab 2028, wer es für den letzten Monat im Jahr bekommen hat.

Hat nur einer von Ihnen einen Vertrag, sollte die Zulage auch bei diesem Elternteil landen. Das lohnt sich vorher einmal anzuschauen.

„Und was ist mit …?“

Die Fragen, die Eltern mir dazu am häufigsten stellen.

Bekomme ich die neue Kinderzulage auch mit meinem alten Riester-Vertrag?

Ihr Riester-Vertrag läuft mit der bisherigen Förderung weiter, dort gibt es je Kind 185 oder 300 € im Jahr, voll aber nur mit dem Mindesteigenbeitrag. Die neue Kinderzulage mit einem Euro auf jeden Euro bekommen Sie, wenn Sie erklären, dass Ihr Vertrag in die neue Förderung wechseln soll, oder ab 2027 einen neuen Vertrag abschließen. Dann gilt das neue Recht für alle Ihre Verträge, und zurück geht es nicht mehr.

Für wie viele Kinder gibt es die Zulage?

Für jedes Kind mit Kindergeld, dessen Kinderzulage bei Ihnen landet. Eine Höchstzahl an Kindern nennt das Gesetz nicht. Der Rechner auf dieser Seite geht bis vier Kinder.

Ich bin verheiratet und selbst nicht förderberechtigt. Bekomme ich trotzdem etwas?

Ja, über Ihren Partner, wenn er förderberechtigt ist und Sie selbst mindestens 120 € im Jahr in einen eigenen Vertrag einzahlen. Steht Ihnen die Kinderzulage zu, wird sie nach dem berechnet, was Ihr Partner einzahlt. Hat Ihr Partner noch einen Riester-Vertrag aus der Zeit vor 2027, den er nicht in die neue Förderung geholt hat, und Sie einen neuen Vertrag, gibt es für Sie keine Zulage.

Lohnt sich dann mehr als 25 € im Monat überhaupt?

Die Kinderzulage wächst über 25 € im Monat nicht weiter, die Grundzulage schon. Für jeden Euro bis 30 € im Monat gibt es 50 Cent, darüber 25 Cent, bis 150 € im Monat. Dazu kann ein Steuervorteil kommen. Ob ein höherer Beitrag zu Ihnen passt, hängt an Ihrem Einkommen und daran, wie viele Jahre Sie noch sparen.

Christian Kämpf, Finanzberater in Ingolstadt

„Und wer rechnet uns das genau aus?“

Ich, Christian Kämpf. In Ingolstadt oder am Telefon.

Bei wem von Ihnen beiden die Zulage landet und wie viel es mit Ihren Kindern genau wird, sieht man erst mit Ihren Zahlen. Rufen Sie mich an oder schicken Sie mir kurz, was Sie oben eingestellt haben. Dann rechne ich Ihnen die Zulage durch. Den Steuervorteil schaut sich am besten Ihr Steuerberater an.

Ohne Kinder oder mit Riester-Vertrag? Alles zur Reform steht auf der Seite Altersvorsorge ab 2027. Selbstständig? Dann lesen Sie den Ratgeber für Selbstständige.

Stand Oktober 2026, nächste Prüfung Januar 2027. Grundlage sind § 84, § 85 und § 86 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung ab 2027 nach Artikel 2 des Altersvorsorgereformgesetzes, für 2027 die geltende Zuordnung zwischen den Eltern nach § 85 Absatz 2 und ab 2028 die neue nach Artikel 3, dazu die Antworten des Bundesfinanzministeriums zur Reform. Der Rechner zeigt die gesetzliche Zulage und ersetzt keine persönliche Beratung. Bei steuerlichen Einzelfragen beziehe ich Ihren Steuerberater mit ein.