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Ratgeber · Elementarschaden in Bayern

„Ist Hochwasser bei uns mitversichert?“

Ohne den Baustein Elementar zahlt die Wohngebäude­versicherung bei Hochwasser nicht.

Überschwemmung, Rückstau und Starkregen, der vom Grundstück ins Haus läuft, sind nur mit dem Zusatz Elementarschaden versichert. Sturm, Hagel und Blitz deckt die normale Wohngebäude- und Hausratversicherung schon ab. Auf den Freistaat sollten Sie nicht bauen. Nach Überschwemmungen zahlt er seit Juli 2019 grundsätzlich keine Soforthilfe mehr.

Stand Oktober 2026 · nächste Prüfung Januar 2027 · Haltung des Freistaats im Wortlaut

Christian Kämpf

schaut nach, ob Ihr Haus versichert ist.

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„Was zahlt denn meine normale Versicherung?“

Wasser, das von außen ins Haus kommt, braucht einen eigenen Baustein.

Ohne

Das zahlt schon die normale Wohngebäude- und Hausratversicherung.

Sturm ab Windstärke 8, Hagel und Blitz. Dazu kommen Feuer und Leitungswasser, also Wasser aus einem geplatzten Rohr im Haus.

Mit

Das zahlt nur der Baustein Elementarschaden.

Überschwemmung, wenn ein Fluss über die Ufer tritt oder Starkregen Ihr Grundstück flutet. Rückstau, wenn Regenwasser aus den Abwasserrohren ins Haus drückt. Dazu Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen.

„Bekomme ich das überhaupt?“

Versichern lässt sich fast jedes Haus. Zwei Fälle zahlt aber auch der Baustein nicht.

1,5 %

So wenige Gebäude liegen in den zwei höchsten Gefährdungsklassen.

Die Versicherer ordnen jede Adresse beim Hochwasser in eine von vier Klassen ein, beim Starkregen in eine von drei. Die allermeisten Häuser lassen sich ganz normal gegen Elementarschäden versichern.

Klasse 4

Hier kommt statistisch mindestens alle zehn Jahre ein Hochwasser.

Schutz gibt es dort oft nur mit hohem Selbstbehalt. Nach wiederholten Schäden im Keller kann ein Versicherer auch ablehnen.

Regen durch ein offenes Fenster ist kein Elementarschaden.

Dafür zahlt auch der Baustein nicht.

Grundwasser zählt nur, wenn es an die Oberfläche tritt.

Drückt es von unten durch die Kellerwand, ohne vorher das Grundstück zu überfluten, ist das nicht versichert.

„Hilft dann nicht der Freistaat?“

Nach Überschwemmungen zahlt Bayern seit Juli 2019 grundsätzlich keine Soforthilfe mehr.

Beim Hochwasser Ende Mai 2024 hatten bis zum 4. Juni 17 Landkreise und kreisfreie Städte in Bayern den Katastrophenfall festgestellt. Auch Reichertshofen südlich von Ingolstadt stand unter Wasser. Damals gab es ausnahmsweise eine Soforthilfe, bis zu 5.000 € je Haushalt für den Hausrat. Wer sich hätte versichern können, bekam davon nur die Hälfte.

„Ohne das grundsätzliche Festhalten am Ministerratsbeschluss vom 28. März 2017 würde der Staat in die Rolle eines Ersatzversicherers geraten, was der Mehrheit der Steuerzahler nur schwer zu vermitteln wäre.“

„Der […] Ministerratsbeschluss vom 4. Juni 2024 stellt eine besondere Ausnahme zu dem mit Ministerratsbeschluss vom 28. März 2017 festgelegten Grundsatz dar, ab dem 1. Juli 2019 grundsätzlich keine Soforthilfen nach Überschwemmungen mehr zu gewähren.“

Beide Zitate aus der Antwort der Bayerischen Staatsregierung auf eine Schriftliche Anfrage im Landtag zu den Hochwassersoforthilfen, Drucksache 19/3157

Den Schaden trägt in der Regel selbst, wer sich hätte versichern können und es nicht getan hat.

„Kommt nicht bald eine Pflicht?“

Eine Pflichtversicherung gibt es noch nicht. So weit ist die Debatte.

Grundsatz ab Juli
2019Beschlossen im März 2017. Bayern will, dass sich mehr Menschen gegen Elementarschäden versichern.
Hochwasser Ende Mai
2024Einmalige Ausnahme mit Soforthilfe. Die Staatsregierung spricht sich für eine verpflichtende Elementarschadenversicherung aus.
Eckpunkte des Bundes
2026Laut Bundesjustizministerin im September noch in der Abstimmung.
Gesetzentwurf erwartet
2027Laut Versicherungsverband im ersten Quartal.

Geplant ist nach den Worten der Ministerin, dass jede neu angebotene Wohngebäudeversicherung Elementarschäden in einem bestimmten Umfang mit abdeckt und bestehende Verträge umgestellt werden. Ob man widersprechen kann, wird noch geprüft. Bis ein Gesetz gilt, entscheiden Sie selbst, ob Ihr Haus versichert ist.

„Und was ist mit …?“

Die Fragen, die mir dazu am häufigsten gestellt werden.

Ich wohne nicht am Fluss. Brauche ich den Baustein trotzdem?

Starkregen kann jedes Haus treffen, auch weit weg vom Fluss. Läuft das Wasser vom überfluteten Grundstück ins Haus, zählt das als Überschwemmung und ist nur mit dem Baustein Elementarschaden versichert. Deshalb ordnen die Versicherer das Risiko für Starkregen eigens ein, in drei Klassen.

Ich wohne zur Miete. Betrifft mich das?

Das Gebäude versichert Ihr Vermieter. Ihre Möbel, Kleidung und Geräte stecken aber in Ihrer Hausratversicherung, und die zahlt bei Überschwemmung ebenfalls nur mit dem Baustein Elementarschaden. Schauen Sie also in Ihren Hausratvertrag.

Wie finde ich heraus, ob ich den Baustein schon habe?

Schauen Sie in den Versicherungsschein Ihrer Wohngebäude- und Hausratversicherung. Der Baustein heißt dort meist Elementarschäden oder weitere Naturgefahren. Stehen nur Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel drin, sind Sie gegen Hochwasser nicht versichert.

Muss ich selbst etwas tun, damit die Versicherung zahlt?

Ja. Bei Rückstau zahlt die Versicherung in der Regel nur, wenn eine funktionierende Rückstausicherung eingebaut ist. Halten Sie außerdem Abflüsse frei und lagern Sie Sachen im Keller erhöht. Welche Pflichten genau gelten, steht in den Bedingungen Ihres Vertrags.

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Christian Kämpf, Finanzberater in Ingolstadt

„Und wer schaut bei uns nach?“

Ich, Christian Kämpf. In Ingolstadt oder bei Ihnen zu Hause.

Ob der Baustein in Ihrem Vertrag steckt, sehen wir meist schnell im Versicherungsschein. Bringen Sie ihn mit, oder ich komme zu Ihnen. Fehlt der Schutz, rechne ich Ihnen aus, was er für Ihr Haus kostet. Ob Sie ihn dazunehmen, entscheiden Sie.

Ich berate seit 1993 und bin Handelsvertreter für die TELIS FINANZ Vermittlung AG, mit Erlaubnis nach § 34d und § 34f GewO.

Welche Versicherungen ein Haushalt sonst braucht, steht im Ratgeber zu Versicherungen im Haushalt. Alle Antworten finden Sie in der Ratgeber-Übersicht.

Stand Oktober 2026, nächste Prüfung Januar 2027. Grundlage sind die Seite der Verbraucherzentrale Versicherungsschutz gegen Elementarschäden mit Stand Juli 2026, der Bericht aus der Kabinettssitzung vom 4. Juni 2024, die Landtagsdrucksache 19/3157, die Rede der Bundesjustizministerin vom 23. September 2026 und die Einordnung des Versicherungsverbands GDV. Die Seite ersetzt keine persönliche Beratung. Was Ihr Vertrag genau abdeckt, steht in Ihren Versicherungsbedingungen.